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Blatt "Aus dem Sachsenspiegel III 66, § 1; III 87, § 2."

Mappe

Herkunft des Titels:

Ordnungsmerkmale

Kategorien

Physikalische Merkmale

Untertitel:

(Obere Darstellung) Msc.Dresd. M32 fol.49a No.4 Ssp. III 65 (diese Angabe von Amira ist falsch s.o.).
(Untere Darstellung) Cod. Dresd. M32 fol.54b No.4 (Ssp.III 87).

Inhalt:

Zwei Tuschezeichnungen auf Pauspapier. Die obere zeigt links ein Kreuz, von dem ein Handschuh herab hängt. Rechts steht ein Mensch und hält ein solches Kreuz in den Händen. Dieselbe Darstellung wie Nr. 727 Mappe 49. Der dazugehörige Text: "Man darf keinen marktort bauen dem anderen eine meile nah." (Nach Hirsch, Landr. S.277).
Die untere Darstellung zeigt rechts und links je einen sitzenden Richteer mit Krone. In der Mitte stehen zwei Personen, von denen der Rechte dem dortigen Richter etwas in die Hand gibt und dabei den anderen Stehenden an der Hand hält. Der dazugehörige Text: "Dasselbe muß tun ein landmann dem anderen, wenn er ihn verklagt im stadtgebiet oder bei einem auswärtigen gericht, obwohl sie beide in einem dorfe oder in einem gau sitzen, ihm sei denn das recht verweigert vor dem zuständigen richter." (Nach Hirsch Landr. S.297).

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Leopold-Wenger-Institut und MDZ/Digitale Bibliothek