Aus dem Sachsenspiegel III 88, § 3

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Mappe #32: Eidesleistung
Kategorien Menschendarstellung, Richter, Gerichtsszenen, Verhaltensweisen, König, Gericht, Eid
Technik Tuschezeichnung
Größe ca. 13 x 15 cm
Datierung 14. Jahrhundert
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale V. 67

Untertitel

Cod.Dresd.M 32 fol.55a No.3,4 (Ssp.III 89). Amira hat sich hier bei der Quellenangabe geirrt: es handelt sich um III 88, § 3

Inhalt

Tuschezeichnung auf Pauspapier mit zwei Darstellungen.
Oben sitzt rechts ein König und erhebt beide Hände. Vor ihm kniet ein Mensch mit verbundenen Händen und einem Schwert durch den Hals. Dahinter steht auf einem Sockel ein Reliquienkasten. Links stehen drei Personen und schwören zum König gewandt.
Auf der unteren Darstellung sitzt rechts ein König und erhbet die Hände zum Schwur. Davor kniet ein Mensch wie oben. Dahinter schwören zwei weitere, von denen der Rechte offenbar einen Reliquienkasten in der Hand hält.
Der dazugehörige Text darunter: "Wenn aber der mann gesetzt wird, so muß der kläger zu allererst gegen ihn schwören, daß er der tat schuldig sei wegen derer er vervestet ist, so wahr ihm gott helfe und die heiligen. Danach sollen schwören seine zeugen, daß sein eid rein und unmein. " (Hirsch, S. 298)

Abbildungen

Abbildung 1