Aus dem Sachsenspiegel IV

Aus amira-2025
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Mappe #24: Richter
Kategorien Richter, Gerichtsszenen, Verhaltensweisen, Gericht, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe ca. 24 x 17 cm
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale V. 93

Untertitel

Aus Cod.piet.Ms.32 Dresden Öff.Bibl. fol.79b No.3,4 (Ssp.IV 69.).

Inhalt

Zwei Tuschezeichnungen auf Pauspapier. Die obere Darstellung zeigt rechts drei sitzende Menschen, von denen der vorderste eine Mütze aufhat. Links stehen acht Personen. Alle gestikulieren mit den Händen, wobei die Stehenden fast alle eine Hand vor dem Mund haben. Zwischen den beiden Gruppen in der Mitte stehen vier Zeichen untereinander: Oben die römische Zahl II, darunter ein Mond, darunter ein großes gotisches A und schließlich eine Sonne.
Auf der unteren Darstellung sitzen rechts ebenfalls drei Personen, wobei aber hier die mittlere eine Mütze aufhat. Links steh wieder acht Personen. Alle erheben den Zeigefinger. Rechts neben den Darstellungen steht der Text: "Alse di sonne undirget unda der tag ende nimt, so en isz der man nicht mer phlichtig den herren zu lenrechte zu entwurtene, noch sine man orteil zu vindene. ir aber des herren schuldegunga unvollendet, so muz he wol mit orteilen tedingen ieme uber vierzennacht, derda isz beschuldiget. - Vor mittage muz der herre sins tedinges wol beginnen, alse im ti tedinges zit irteilt isz unde he versprechen genomen hat, so vrage he, ab he icht muze lazin heischen zu lenrechte einen sinen man, dem he dar getedinget hat umma schuldegunge. "

Abbildungen

Abbildung 1