Aus dem Sachsenspiegel II 11, § 3
Aus amira-2025
| Mappe | #45: Güldforderung, Strafe für säumige Schuldner, Kerbhölzer, Zahlungen, Lotterieziehungen, ect. |
|---|---|
| Kategorien | Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | ca. 15 x 10 cm |
| Datierung | 14. Jahrhundert |
| Herkunft des Titels | aus der Sichtung im WS 95/96 |
| Ordnungsmerkmale | VIII. 99 |
Untertitel
Msc.Dresd.;32 fol.23b No.5. (Ssp.II 12) (Diese Angabe von Amira ist falsch, s.o.).Inhalt
Tuschezeichnung auf Pauspapier. Rechts sitzt der Richter. Daneben stehen zwei Menschen. In der Mitte hält einer eine Waage. Ganz links steht ein weiterer Mensch. Der dazugehörige Text:"Wenn man aber pfennige oder silber leisten soll, wartet darauf der gläubiger am rechten tage nicht oder nimmt er es nicht an, so verliert er damit sein Geld nicht, den tag hat er aber damit verloren. " (Hirsch, Landr. S. 174).
Abbildungen
