Aus dem Sachsenspiegel II 11, § 3

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Mappe #45: Güldforderung, Strafe für säumige Schuldner, Kerbhölzer, Zahlungen, Lotterieziehungen, ect.
Kategorien Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe ca. 15 x 10 cm
Datierung 14. Jahrhundert
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale VIII. 99

Untertitel

Msc.Dresd.;32 fol.23b No.5. (Ssp.II 12) (Diese Angabe von Amira ist falsch, s.o.).

Inhalt

Tuschezeichnung auf Pauspapier. Rechts sitzt der Richter. Daneben stehen zwei Menschen. In der Mitte hält einer eine Waage. Ganz links steht ein weiterer Mensch. Der dazugehörige Text:"Wenn man aber pfennige oder silber leisten soll, wartet darauf der gläubiger am rechten tage nicht oder nimmt er es nicht an, so verliert er damit sein Geld nicht, den tag hat er aber damit verloren. " (Hirsch, Landr. S. 174).

Abbildungen

Abbildung 1