Aus dem Sachsenspiegel I 64

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Mappe #32: Eidesleistung
Kategorien Menschendarstellung, Gottesurteile, Verhaltensweisen, Rechtsbuch, Eid
Technik Tuschezeichnung
Größe ca. 15 x 7 cm
Datierung 14. Jahrhundert
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale V. 68

Untertitel

Msc. Dresd.M 32 fol. 20a No.4 (Ssp.I 64)

Inhalt

Tuschezeichnung auf Pauspapier.
Links liegt ein Mensch am Boden. Dahinter steht ein weiterer mit einem Schwert in der Hand. Daneben steht eine Reliquie. Rechts davon stehen sieben Menschen,die alle schwören. Der dazugehörige Text darunter: "So soll man auch überführen einen toten, wenn man ihn bei diebstahl oder raub oder bei derlei dingen erschlagen hat. Kann er aber den toten mit dem zeugnis von sieben mannen überführen, so braucht er sich nicht zum kampfe zu erbieten gegen ihn. Erbietet sich aber ein mage des toten, wer er auch sei, ihn zu vertreten im Kampf, so schließt er jedes zeugnis aus; alsdann kann ihn ohne kampf nicht überführen. " (Hirsch, S. 162)

Abbildungen

Abbildung 1