Aus dem Sachsenspiegel III 85, §1.
Aus amira-2025
| Mappe | #65: Handgebärden II (Tausch, Verlöbnis, Gefolgschaft, Bündnis, Kauf, Kommendation) |
|---|---|
| Kategorien | Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | ca. 12 x 8 cm |
| Datierung | 14. Jahrhundert |
| Herkunft des Titels | aus der Sichtung im WS 95/96 |
| Ordnungsmerkmale | VI. 12 |
Untertitel
Cod.Dresd.32 fol.54a No.4 (Ssp.III 85).Inhalt
Tuschezeichnung auf Pauspapier. Rechts sitzt ein Mann. Er reicht die rechte Hand einem weiteren Mann, der links neben ihm steht. Dieser schaut zurück auf drei Personen, die links stehen und alle eine Hand vor den Körper halten. Der dazugehörige Text: "Wenn mehrere leute zusammen einem anderen versprechen ein wergeld oder eine andere leistung, alle sind sie es verpflichtet zu leisten, so lange es noch nicht geleistet ist. " (Hirsch S. 295).
Abbildungen
