Aus dem Sachsenspiegel III 85, §1.

Aus amira-2025
Wechseln zu: Navigation, Suche
Mappe #65: Handgebärden II (Tausch, Verlöbnis, Gefolgschaft, Bündnis, Kauf, Kommendation)
Kategorien Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe ca. 12 x 8 cm
Datierung 14. Jahrhundert
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale VI. 12

Untertitel

Cod.Dresd.32 fol.54a No.4 (Ssp.III 85).

Inhalt

Tuschezeichnung auf Pauspapier. Rechts sitzt ein Mann. Er reicht die rechte Hand einem weiteren Mann, der links neben ihm steht. Dieser schaut zurück auf drei Personen, die links stehen und alle eine Hand vor den Körper halten. Der dazugehörige Text: "Wenn mehrere leute zusammen einem anderen versprechen ein wergeld oder eine andere leistung, alle sind sie es verpflichtet zu leisten, so lange es noch nicht geleistet ist. " (Hirsch S. 295).

Abbildungen

Abbildung 1