Aus dem Sachsenspiegel IV 65, § 7b

Aus amira-2025
Wechseln zu: Navigation, Suche
Mappe #45: Güldforderung, Strafe für säumige Schuldner, Kerbhölzer, Zahlungen, Lotterieziehungen, ect.
Kategorien Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe ca. 14 x 12 cm
Datierung 14. Jahrhundert
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale VIII. 95

Untertitel

Cod.Dresd.M32 fol.78b No.6 (Ssp.IV 69) (diese Angabe von Amira ist falsch, s.o.)

Inhalt

Tuschezeichnung auf Pauspapier. In der Mitte steht ein Haus, in dem ein Mann steht. Links daneben stehen drei Männer geben dem ersten Mann Münzen. Einer der Linken trägt ein Schwert. Der dazugehörige Text: "Der zinszahler soll eine pfändung für den herren nur in der gleichen Höhe des gutseinkommens dulden, die er dem herren jährlich zu zahlen schuldig ist und soweti er es noch unter sich hat. " (Hirsch, Lehnr. S. 165).

Abbildungen

Abbildung 1