Aus dem Sachsenspiegel IV 65, § 7b
Aus amira-2025
| Mappe | #45: Güldforderung, Strafe für säumige Schuldner, Kerbhölzer, Zahlungen, Lotterieziehungen, ect. |
|---|---|
| Kategorien | Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | ca. 14 x 12 cm |
| Datierung | 14. Jahrhundert |
| Herkunft des Titels | aus der Sichtung im WS 95/96 |
| Ordnungsmerkmale | VIII. 95 |
Untertitel
Cod.Dresd.M32 fol.78b No.6 (Ssp.IV 69) (diese Angabe von Amira ist falsch, s.o.)Inhalt
Tuschezeichnung auf Pauspapier. In der Mitte steht ein Haus, in dem ein Mann steht. Links daneben stehen drei Männer geben dem ersten Mann Münzen. Einer der Linken trägt ein Schwert. Der dazugehörige Text: "Der zinszahler soll eine pfändung für den herren nur in der gleichen Höhe des gutseinkommens dulden, die er dem herren jährlich zu zahlen schuldig ist und soweti er es noch unter sich hat. " (Hirsch, Lehnr. S. 165).
Abbildungen
