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Blatt "Sachsenspiegel"

Mappe

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Physikalische Merkmale

Untertitel:

Zu Tuschezeichnung links, Msc. Dresd. M 32 fol. 14a Nr. 1, 2 // Tuschezeichnung rechts: Msc. Dresd. M 32 fol. 11a Nr. 2

Inhalt:

Bei den beiden Tuschezeichnungen auf Pauspapier wird die Vormundschaft behandelt. Diel linke Zeichnung entspricht Ssp I 42 §§ 1, 2. Der Verweis ist nur durch "Die Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegel. Herausgegeben von Karl von Amira. Zweiter Band: Erläurterungen. Teil 1", S. 245 auffindbar. Zur Bildbeschreibung (einschließlich der Farben), vgl. a. a. O., S. 245. Übersetzung (nach Hirsch): "In welchem Alter bedarf man des Vormunds § 1; § 2 kann man anderer Vormund sein...." Auf der rechten Tuschezeichnung ist ein kleiner Junge auf einem Stuhl, um ihn herum sitzen drei Männer, die eine Urkunde verlesen und den Jungen offensichtlich ermahnen. Es handelt sich dabei um Ssp. I 23 . Der gesamte Artikel handelt von der Vormundschaft, welches Papagraphenbruchstück Amira zitiert hat, läßt sich nicht mehr rekonstruieren.

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Leopold-Wenger-Institut und MDZ/Digitale Bibliothek