Sachsenspiegel I 70 § 1

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Mappe #39 b: Privatrechtliche Zeremonien (Annahme an Kindesstatt, Vormundschaft, Belehnung, Huldigung)
Kategorien Menschendarstellung, Richter, Gerichtsszenen, Verhaltensweisen, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe 14x10
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels vom Blatt selbst
Ordnungsmerkmale VIII. 74


Inhalt

Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt drei Personen: Rechts sitzt ein Richter auf seinem Stuhl, links öffnet ein stehender Mann eine Flügeltür. In der Mitte hält der Dritte den Türöffner an der Schulter fest. Bildunterschrift nach Hirsch: "Hat er aber geklagt auf gut an drei dingen, so soll man ihn in das gut einweisen und soll ihm gewalt darüber geben; da darf ihn niemand ausweisen, er tue es denn mit rechter klage. "

Abbildungen

Abbildung 1