Sachsenspiegel I 45 § 2

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Mappe #39 b: Privatrechtliche Zeremonien (Annahme an Kindesstatt, Vormundschaft, Belehnung, Huldigung)
Kategorien Menschendarstellung, Historische Gestalten, Richter, Verhaltensweisen, Fürsten, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe 12x12
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels vom Blatt selbst
Ordnungsmerkmale VIII 65


Inhalt

Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt eine Szene mit drei Menschen vor einem Richter. Einer schwört, ein zweiter schlägt auf eine Frau ein, die Frau erhält einen Handschuh. BU nach Hirsch: "Ein Weib kann ferner ohne ihres Mannes Erlaubnis nichts von ihrem Gute vergeben, weder Grundeigentum verkaufen noch Leibzucht auflassen, weil er mit ihr in der Gewehre sitzt. Mädchen aber und unverheiratete Frauen verkaufen ihr Grundeigentum ohne ihres Vormunds Erlaubnis, er sei denn Erbe dazu. "

Abbildungen

Abbildung 1