Sachsenspiegel I 45 § 2
Aus amira-2025
| Mappe | #39 b: Privatrechtliche Zeremonien (Annahme an Kindesstatt, Vormundschaft, Belehnung, Huldigung) |
|---|---|
| Kategorien | Menschendarstellung, Historische Gestalten, Richter, Verhaltensweisen, Fürsten, Rechtsbuch |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | 12x12 |
| Datierung | ohne Angabe |
| Herkunft des Titels | vom Blatt selbst |
| Ordnungsmerkmale | VIII 65 |
Inhalt
Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt eine Szene mit drei Menschen vor einem Richter. Einer schwört, ein zweiter schlägt auf eine Frau ein, die Frau erhält einen Handschuh. BU nach Hirsch: "Ein Weib kann ferner ohne ihres Mannes Erlaubnis nichts von ihrem Gute vergeben, weder Grundeigentum verkaufen noch Leibzucht auflassen, weil er mit ihr in der Gewehre sitzt. Mädchen aber und unverheiratete Frauen verkaufen ihr Grundeigentum ohne ihres Vormunds Erlaubnis, er sei denn Erbe dazu. "
Abbildungen
