Sachsenspiegel II, 19 §§ 1, 2

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Mappe #39 b: Privatrechtliche Zeremonien (Annahme an Kindesstatt, Vormundschaft, Belehnung, Huldigung)
Kategorien Landschaftsdarstellung, Menschendarstellung, Richter, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe 13x15
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale VIII 66


Inhalt

Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt zwei Szenen, in denen mehrere Erwachsene und jeweils ein Richter um einen kleinen Menschen herumstehen und gestikulieren. BU nach Hirsch: "Der Vater kann den Sohn vor Gericht mit jeglichem Gut absondern, das der Sohn annehmen will, wie klein es auch sei. Der Herr darf befreien einmal seinen eigenen Mann, wenn er verurteilt ist, wenn er das zu schwören sich getraut auf den Heiligen, das er kraft geburt sein mann sei und daß er der tat unschuldig sei derentwegen er angeklagt ist. "

Abbildungen

Abbildung 1