Sachsenspiegel III 52, § 3
Aus amira-2025
| Mappe | #39 b: Privatrechtliche Zeremonien (Annahme an Kindesstatt, Vormundschaft, Belehnung, Huldigung) |
|---|---|
| Kategorien | Verhaltensweisen, Rechtsbuch, Eid |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | 15x10 |
| Datierung | ohne Angabe |
| Herkunft des Titels | aus der Sichtung im WS 95/96 |
| Ordnungsmerkmale | VIII 76 |
Inhalt
Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt sechs Männer, von denen einer auf einem Stuhl sitzt. Drei Männer scheinen auf eine große "Hand" zu schwören. Bildunterschrift: "An die vierte Hand soll kein Lehn kommen, das die Gerichtsbarkeit enthält über Hals und über Hand, außer allein an das Schultheißentum in der Grafschaft, weil kein Richter echtes Ding halten kann ohne den Schultheißen. "
Abbildungen
