Sachsenspiegel III 52, § 3

Aus amira-2025
Wechseln zu: Navigation, Suche
Mappe #39 b: Privatrechtliche Zeremonien (Annahme an Kindesstatt, Vormundschaft, Belehnung, Huldigung)
Kategorien Verhaltensweisen, Rechtsbuch, Eid
Technik Tuschezeichnung
Größe 15x10
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale VIII 76


Inhalt

Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt sechs Männer, von denen einer auf einem Stuhl sitzt. Drei Männer scheinen auf eine große "Hand" zu schwören. Bildunterschrift: "An die vierte Hand soll kein Lehn kommen, das die Gerichtsbarkeit enthält über Hals und über Hand, außer allein an das Schultheißentum in der Grafschaft, weil kein Richter echtes Ding halten kann ohne den Schultheißen. "

Abbildungen

Abbildung 1