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Blatt "Sachsenspiegel I 9 § 1; I 20 § 8; I 52 § 1"

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Physikalische Merkmale

Inhalt:

Das Blatt trägt drei Tuschezeichnungen auf Pauspapier, von denen die erste koloriert ist. // Die oberste Zeichnung stellt fünf Männer in einer Reihe dar: offenbar wird eine Blume vom stehenden Mann ganz links zum Richter ganz rechts durchgereicht. BU nach Hirsch: "Wer aber dem anderen verspricht, ihm ein Grundstück zu übereignen vor Gericht, und jener sein Silber oder sein ander Gut dagegen gibt, stirbt dann jener, ehe ihm die übereignung bestätigt wird, so soll man das Grundstück seinem Erben leisten, wie mann es jenem sollte, wenn man es nur ganz bezahlte." // Die mittlere Tuschezeichnung zeigt drei Frauen, einen Mann und einen Esel. Eine Frau führt den Esel am Strick, der Mann andere übergibt ihr einen Zweig (Blume?). BU nach Hirsch: "Alle die nicht von ritter art sind, die mögen ihren frauen geben, als morgengabe nur das beste pferd oder vieh, das sie haben. " // Die dritte Zeichnung zeigt fünf Männer, die mit einem Zweig (Blume?) hantieren. BU nach Hirsch: "Ohne ebenlaub oder ohne echtes ding kann niemand sein grundeigentum oder seine leute veräußern."

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Leopold-Wenger-Institut und MDZ/Digitale Bibliothek