Karl von Amira

Karl Konrad Ferdinand Maria von Amira wurde 1848 in Aschaffenburg geboren und starb 1930 in München. Er studierte Rechtswissenschaften in München. Von 1875 bis 1892 lehrte Amira als Professor Deutsches Recht und Kirchenrecht an der Universität in Freiburg im Breisgau und ab 1892 Staatsrecht in München.

Besonders intensiv beschäftigte sich Karl von Amira mit der germanischen und mittelalterlichen Rechtsgeschichte.

"Das Erzählen dessen, was einst Rechtens gewesen, und das Schildern der Art, wie das Recht geworden, führt nicht blos hin zu einer Dogmatik dessen, was heute Recht ist. Die Geschichte ist auch der Dogmatik bedürftig, wie diese jener. Die technische Fertigkeit aber im dogmatischen Entwickeln, Anwenden der Begriffe und Sätze muss fortwärend geschult werden, was widerum nur an der durchsichtigen Fälle des geltenden, des täglich erlebten Rechts geschehen kann", Karl von Amira, Über Zweck und Mittel der germanischen Rechtsgeschichte, Antrittsvorlesung vom 15.12.1875 in Freiburg i.B., München 1876, 61.

Diese Sätze kennzeichnen den Ansatz von Karl von Amira Rechtsgeschichte nicht als Magd des geltenden Rechts zu verstehen, sondern ihr einen eigenständigen Wert zuzubilligen.

Um in der von ihm erstrebten Art Rechtgeschichte betreiben zu können, muss Rechtsgeschichte als Teil der Kulturgeschichte begriffen werden, d.h. der Rechtshistoriker muss sich nicht nur in den parallelen Rechten rechtsvergleichend, sondern in Zeitumständen und Quellenkritik hervorragend auskennen.

Zu den Quellen gehören jedoch nicht nur die schriftlichen Quellen, sondern auch die Realien, eben jene Materialien, die Karl von Amira Zeit seines Lebens sammelte, im Rahmen seiner Forschungen auswertete und somit zum Begründer der Rechtsarchäologie wurde.

Karl von Amira plante die von ihm gesammelten Bildmaterialien, in seinem Atlas der Rechtsarchäologie zu publizieren um das seiner Meinung auf diesem Sektor vorhandene Defizit der Rechtshistoriker zu schließen. Letztlich erschien davon nur eine Einleitung, 1943 durch seinen Schüler Claudius Freiherr von Schwerin veröffentlicht.

Literatur

  • Mathias Schmoeckel, Karl von Amira und die Anfänge der Rechtsarchäologie, in: Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde 17 1997, 67-82 ( PDF-Datei des Aufsatzes, 14MB)
  • Mathias Schmoeckel, Amira, Karl von, HRG 1, 2. Aufl., 1. Lfg, Berlin 2004, Sp. 200-202; sowie ausführlich: Hermann Nehlsen, Karl von Amira, in: Peter Landau, Hermann Nehlsen, Mathias Schmoeckel, Hgg., Karl von Amira zum Gedächtnis, Frankfurt a.M. 1999, 9-22.
Leopold-Wenger-Institut und MDZ/Digitale Bibliothek