Sachsenspiegel IV Art. 1
Aus amira-2025
| Mappe | #43: Vormundschaft, Belehnung und Huldigung, Güldforderung v. Land, Landpacht |
|---|---|
| Kategorien | Menschendarstellung, König, Rechtsbuch, Lehnswesen |
| Technik | Druck |
| Größe | 40x50 |
| Datierung | 1370 |
| Herkunft des Titels | aus der Sichtung im WS 95/96 |
| Ordnungsmerkmale | IV 28 |
Untertitel
Aus Ms. 32 (Sachsenspiegel) gegen 1350. K. Bibl. Dresd. FacsimileInhalt
Das farbige Faksimile einer Seite aus dem Sachsenspiegel der Dresdener Bibliothek zeigt die erste Seite des "Lehnsrechts". Links zahlreiche bunte Bilder und Wappen, rechts der Text: "Wer Lehnrecht wissen will / der folge der Lehre dieses Buches. / Zuallerest müssen wir uns merken / daß die Lehnsordnung bei dem Könige beginnt / und mit der siebten Lehnsstufe endet. Doch haben die Laienfürsten / die sechste Stufe zur siebten gemacht / seitdem sie der Bischofen Mannen wurden / was es vorher nicht gab. " (Art. 2 folgt).
Abbildungen
