Sachsenspiegel IV Art. 1

Aus amira-2025
Wechseln zu: Navigation, Suche
Mappe #43: Vormundschaft, Belehnung und Huldigung, Güldforderung v. Land, Landpacht
Kategorien Menschendarstellung, König, Rechtsbuch, Lehnswesen
Technik Druck
Größe 40x50
Datierung 1370
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale IV 28

Untertitel

Aus Ms. 32 (Sachsenspiegel) gegen 1350. K. Bibl. Dresd. Facsimile

Inhalt

Das farbige Faksimile einer Seite aus dem Sachsenspiegel der Dresdener Bibliothek zeigt die erste Seite des "Lehnsrechts". Links zahlreiche bunte Bilder und Wappen, rechts der Text: "Wer Lehnrecht wissen will / der folge der Lehre dieses Buches. / Zuallerest müssen wir uns merken / daß die Lehnsordnung bei dem Könige beginnt / und mit der siebten Lehnsstufe endet. Doch haben die Laienfürsten / die sechste Stufe zur siebten gemacht / seitdem sie der Bischofen Mannen wurden / was es vorher nicht gab. " (Art. 2 folgt).

Abbildungen

Abbildung 1