Sachsenspiegel (Mappe 43, IV 23 a/b)

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Mappe #43: Vormundschaft, Belehnung und Huldigung, Güldforderung v. Land, Landpacht
Kategorien Verhaltensweisen, Rechtsbuch
Technik
Größe 11x16; 12x7
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale IV 23 a/b

Untertitel

Zu Tuschezeichnung links, Msc. Dresd. M 32 fol. 14a Nr. 1, 2 // Tuschezeichnung rechts: Msc. Dresd. M 32 fol. 11a Nr. 2

Inhalt

Bei den beiden Tuschezeichnungen auf Pauspapier wird die Vormundschaft behandelt. Diel linke Zeichnung entspricht Ssp I 42 §§ 1, 2. Der Verweis ist nur durch "Die Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegel. Herausgegeben von Karl von Amira. Zweiter Band: Erläurterungen. Teil 1", S. 245 auffindbar. Zur Bildbeschreibung (einschließlich der Farben), vgl. a. a. O. , S. 245. Übersetzung (nach Hirsch): "In welchem Alter bedarf man des Vormunds § 1; § 2 kann man anderer Vormund sein. . . . " Auf der rechten Tuschezeichnung ist ein kleiner Junge auf einem Stuhl, um ihn herum sitzen drei Männer, die eine Urkunde verlesen und den Jungen offensichtlich ermahnen. Es handelt sich dabei um Ssp. I 23 . Der gesamte Artikel handelt von der Vormundschaft, welches Papagraphenbruchstück Amira zitiert hat, läßt sich nicht mehr rekonstruieren.

Abbildungen

Abbildung 1
Abbildung 2