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Blatt "Gerichtssstab"

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von Nieder - Uzwil (St. Gallen) 1695; aus Jahresbericht über die historischen Sammlungen im städtischen Museum am Brühl. Vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908. St. Gallen, Buchdr. Zollikofer 1908 S. 11

Inhalt:

Das Foto zeigt einen langen Stab. Der Knauf besteht aus einer silbernen Kugel. Die Spitze zeigt eine rechte Hand, deren Finger zum Schwur erhoben sind. In der Mitte des Stabes ist eine silberne Verdickung angebracht. Beschreibung auf der Rückseite: "Wir wenden uns zur Abteilung der Abteilung der Rechtsaltertümer, unter denen der Gerichtstab von Niederuzwil in erster Linie zu nennen ist. Der Stab mißt 99,5 cm, ist aus gebeiztem Harthol gearbeitet und mit feinen Silbergarnituren versehen. Das obere Ende wird durch eine Hand mit aufgehobenem Schwörfinger gebildet. Auf dem Knopf des unteren Endes steht die Inschrift: DISER STAB GEHÖRT DEM GERICHT N: UZWILL 1695. Der Gerichtsstab wurde, wie die eingeschlagene Maske lehrt, von dem Wiler Meister F. S. gefertigt. Er stammt aus dem Besitz des Herrn Matthias Aug. Rikli sel. in Niederuzwil und wurde im Namen der Familie von Frau Oemigke - Rikli im Museum deponiert. Die Gerichtsstäbe spielten in der Prozeßordnung der Hofgericht eine bedeutende Rolle. Mit dem Stab in der Hand eröffnete der Ammann die Sitzun, auf den Stab mußten die Parteien ihren Eid leisten, und bei Errichtung von Schuld - und Zinsbriefen mußten Kreditor und Debitor "an den Stab greifen". Gleichwohl scheint er nicht überall mit der nötigen Sorgfalt und Pietät behandelt worden zu sein. So findet sich in der Chronik Peter Pfendlers von Flawil über die Ereignisse der Jahre 1702 - 1712 unter dem 1. Januar 1708 folgender Eintrag: willen an etlichen Orthen die Grichtstäb entwendet und fortkommen sind, hat man zu Tegerschen den weibel mit zweien Richtern zu dem Mathias Hafmann geschickt, die sollen ihm befehlen, das er den Grichtstab nicht ohne des gerichts wüssen und willen von Handen geb, welches er auch versprochen.

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Leopold-Wenger-Institut und MDZ/Digitale Bibliothek