Untertitel
Msc. Dresd. M 32 fol. 17 b Nr. 3/4
Inhalt
Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt zwei Gerichtsszenen: Oben wie unten debatieren drei Männer mit zwei bzw. drei Richtern, die auf einer Richterbank sitzen. Bildunterschrift: "Der rIchter soll als fürsprech geben, den man zuerst bittet und keinen anderen, jener werde dann mit recht der pflicht ledig. . . I 61§ 2: "Bitten zwei mann zugleich um einen fürsprech, so steht es bei dem reichter, welchen von ihen er zuersst geben will. . . " (Hirsch, S. 154 f. )
Abbildungen
Abbildung 1
Sachsenspiegel III 69
Sachsenspiegel I 59
Aus dem Sachsenspiegel I 55-58
Aus dem Sachsenspiegel III 61
Kabinetsscheibe im Hist. Museum zu St.Gallen
Vorstellung wie das löbl.Stadt-Gericht einer mehreren Stadt Basel im Jahr 1593 besetzt gewesen
Das Gericht (Mappe 27, XI. 23)
Die Schöffen zu Brünn als Oberhof
Aus dem Landrecht des Sachsenspiegel I 60
Zwei Holzschnitte
Aus dem Sachsenspiegel II 17
Gerichtsverhandlung
Vor dem Herrscher als Richter
Partei mit Vorsprecher vor dem Richter
Aus der Hedwigslegende zu Schlakenwerth 1353
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, XI. 30b)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, XI. 30c)
Drei Darstellungen
Aus einer Handschriftenseite
Das Gericht (Mappe 27, XI. 32)
Aus dem Sachsenspiegel III 69
Aus dem Sachsenspiegel
Aus dem Sachsenspiegel II 13
Aus dem Sachsenspiegel I 43
Aus dem Sachsenspiegel I 70
Das Weltgericht
Richter bei der Beratung
Sachenspiegel I 70, § 3
Sachenspiegel I 65, § 3
Darstellung in einer Handschrift
Vor Gericht (Mappe 27, V. 42)
Vor dem Richter (Mappe 27, V. 41)
Der Stadtrichter
Vor Gericht (Mappe 27, 49)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, V. 50)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, V. 52)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, V. 53)
Aus dem Sachsenspiegel I 41 / I 44
Urkundenschelte nach Freilassung
Aus dem sog.Amtshandbuch des Nic Brobst zu Volkach