Untertitel
Msc. Dresd. M 32 fol. 21 b Nr. 5
Inhalt
Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt einen Richter auf seinem Stuhl. Auf einer Bank vor ihm sitzen sechs Männer. Bildunterschrift : "Ist aber der Richter außerhalb seines Gerichts, wenn dies geschieht, so klage man es dem fronboten an des Richters statt. Hat er für diese Klage Zeugen, so verwertet man jenen am ersten Tage, wo der Richter wieder in sein Gericht kommt, als ob die Tat desselben Tages geschehen sei. " (Hirsch, S. 167)
Abbildungen
Abbildung 1
Sachsenspiegel III 69
Sachsenspiegel I 59
Aus dem Sachsenspiegel I 55-58
Aus dem Sachsenspiegel III 61
Kabinetsscheibe im Hist. Museum zu St.Gallen
Vorstellung wie das löbl.Stadt-Gericht einer mehreren Stadt Basel im Jahr 1593 besetzt gewesen
Das Gericht (Mappe 27, XI. 23)
Die Schöffen zu Brünn als Oberhof
Aus dem Landrecht des Sachsenspiegel I 60
Zwei Holzschnitte
Aus dem Sachsenspiegel II 17
Gerichtsverhandlung
Vor dem Herrscher als Richter
Partei mit Vorsprecher vor dem Richter
Aus der Hedwigslegende zu Schlakenwerth 1353
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, XI. 30b)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, XI. 30c)
Drei Darstellungen
Aus einer Handschriftenseite
Das Gericht (Mappe 27, XI. 32)
Aus dem Sachsenspiegel III 69
Aus dem Sachsenspiegel
Aus dem Sachsenspiegel II 13
Aus dem Sachsenspiegel I 43
Aus dem Sachsenspiegel I 70
Das Weltgericht
Richter bei der Beratung
Sachsenspiegel I 60, § 2/ I 61, § 2
Sachenspiegel I 65, § 3
Darstellung in einer Handschrift
Vor Gericht (Mappe 27, V. 42)
Vor dem Richter (Mappe 27, V. 41)
Der Stadtrichter
Vor Gericht (Mappe 27, 49)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, V. 50)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, V. 52)
Aus einem Belial (Satansprozeß) (Mappe 27, V. 53)
Aus dem Sachsenspiegel I 41 / I 44
Urkundenschelte nach Freilassung
Aus dem sog.Amtshandbuch des Nic Brobst zu Volkach