Ssp. III 3

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Mappe #82: Ritter, Ritterschlag, Ritterorden, Bauern, Besessene (Symbolik)
Kategorien Menschendarstellung, Verhaltensweisen, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe 13x18
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels vom Blatt selbst
Ordnungsmerkmale VI 82

Untertitel

Cod. Dresd. M. 32 fol. 37a No. 1

Inhalt

Die Tuschezeichnung auf Pauspapier zeigt vier Männer, die in zwei Paaren einander gegenüberstehen. Links steht ein einfach gekleideter Mann, der die Hände fragend erhebt. Ihm gegenüber steht ein finster dreinblickender Mann mit Glocken am Rock, der den ersten mit einer Peitsche (?) traktiert. Auf der rechten Seite steht der Ausgepeitschte und erhebt Klage. Ihm gegenüber steht ein Mann, der beschwichtigend die Arme erhebt. Text: "Ubir toren unde ubir sinnelosen man / en sol man ouch nicht richten. / Weme si aber schaden, ir vormunder sol das gelden. " (Eckhardt S. 109 Z. 15 ff)

Abbildungen

Abbildung 1