Sachsenspiegel III 64 § 2, 3; I 62 § 3

Aus amira-2025
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Mappe #66: Handgebärden III (Wette, Traditio)
Kategorien Menschendarstellung, Rechtsbuch
Technik Tuschezeichnung
Größe 13 x 7
Datierung 1230
Herkunft des Titels vom Blatt selbst
Ordnungsmerkmale VI 14 a, b


Inhalt

Die beiden Tuschezeichnungen zeigen jeweils Bittsteller vor verschiedenen weltlichen Gerichten, die dem Richter etweas übereichen. Text nach Hirsch: "Die Fürsten, die ein Fahnlehen haben , zahlen dem König hundert Pfund gewette. Alle anderen Leute zahlen zehn Pfund, wo man nicht wegen Missetat Gewette zahlt. . . . "

Abbildungen

Abbildung 1
Abbildung 2