Sachsenspiegel III 64 § 2, 3; I 62 § 3
Aus amira-2025
| Mappe | #66: Handgebärden III (Wette, Traditio) |
|---|---|
| Kategorien | Menschendarstellung, Rechtsbuch |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | 13 x 7 |
| Datierung | 1230 |
| Herkunft des Titels | vom Blatt selbst |
| Ordnungsmerkmale | VI 14 a, b |
Inhalt
Die beiden Tuschezeichnungen zeigen jeweils Bittsteller vor verschiedenen weltlichen Gerichten, die dem Richter etweas übereichen. Text nach Hirsch: "Die Fürsten, die ein Fahnlehen haben , zahlen dem König hundert Pfund gewette. Alle anderen Leute zahlen zehn Pfund, wo man nicht wegen Missetat Gewette zahlt. . . . "
Abbildungen

