Handabschlagen
Aus amira-2025
| Mappe | #16: 3. Fortsetzung der Exekutionen (Ertränken, Verbrennen, Spießen, Sieden, Schleifen, Handabhauen, Zungenabhauen etc.) |
|---|---|
| Kategorien | Strafen |
| Technik | Tuschezeichnung |
| Größe | A5 (ca. 21 x 15 cm) |
| Datierung | ohne Angabe |
| Herkunft des Titels | aus der Sichtung im WS 95/96 |
| Ordnungsmerkmale | X. 97 a-b |
Untertitel
Cod.Dresd. M 32 fol.26a N.2 (Ssp.II 16) Werbuse das is sina rechte Hant, da ha di gewer mitte gelobate odir sin halba wargelt.Inhalt
Zwei Tuschezeichnungen auf Pauspapier.
Die obere Darstellung zeigt links einen Menschen, dessen rechte Hand auf einem Amboß liegend abgehackt zu Boden fällt. In der Mitte steht ein Mann mit einem Beil in der Hand. Er grüßt mit der anderen Hand zu einem rechts sitzenden Herrscher. Dieser sitzt auf einem Thron und hat eine Krone auf. Rechts oben auf der Darstellung steht: "fol. 26 N. 2 II 16".
Die untere Darstellung zeigt links einen Menschen mit ebenfalls gerade abgeschlagener rechter Hand. Rechts daneben steht ein Mensch mit einem Beil in der Hand. Rechts auf der Darstellung steht: "fol. 44b n. 26 III 51".
Abbildungen

