Handabschlagen

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Mappe #16: 3. Fortsetzung der Exekutionen (Ertränken, Verbrennen, Spießen, Sieden, Schleifen, Handabhauen, Zungenabhauen etc.)
Kategorien Strafen
Technik Tuschezeichnung
Größe A5 (ca. 21 x 15 cm)
Datierung ohne Angabe
Herkunft des Titels aus der Sichtung im WS 95/96
Ordnungsmerkmale X. 97 a-b

Untertitel

Cod.Dresd. M 32 fol.26a N.2 (Ssp.II 16) Werbuse das is sina rechte Hant, da ha di gewer mitte gelobate odir sin halba wargelt.

Inhalt

Zwei Tuschezeichnungen auf Pauspapier.
Die obere Darstellung zeigt links einen Menschen, dessen rechte Hand auf einem Amboß liegend abgehackt zu Boden fällt. In der Mitte steht ein Mann mit einem Beil in der Hand. Er grüßt mit der anderen Hand zu einem rechts sitzenden Herrscher. Dieser sitzt auf einem Thron und hat eine Krone auf. Rechts oben auf der Darstellung steht: "fol. 26 N. 2 II 16".
Die untere Darstellung zeigt links einen Menschen mit ebenfalls gerade abgeschlagener rechter Hand. Rechts daneben steht ein Mensch mit einem Beil in der Hand. Rechts auf der Darstellung steht: "fol. 44b n. 26 III 51".

Abbildungen

Abbildung 1
Abbildung 2